Neuheiten rund ums Thema Brust OP & Brustimplantate
 

 

Brust OP & Brustimplantate / Brustimplantat

Gebiet der Erfindung [0001] Die Erfindung betrifft ein Brustimplantat für kosmetische Zwecke sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung. Stand der Technik und Hintergrund der Erfindung [0002] Aus der Praxis sind für kosmetische Zwecke eine Vielzahl verschiedener Arten von Brustimplantaten bekannt. Hierbei handelt es sich typischerweise um kissenförmige Implantate, die in eine Brust implantiert werden. Diese insofern bekannten Implantate dienen einerseits einer Brustvergrösserung und andererseits einer Formgebung einer Brust. [0003] Den insofern bekannten Brustimplantaten haften verschiedene Nachteile an, welche teils im haptischen Bereich und teils in der Verträglichkeit liegen.

Die kissenförmigen Brustimplantate mit einer Füllung aus einem Silikonpolymer weisen aufgrund der Viskosität des Silikonpolymers einen haptischen Eindruck auf, welcher ähnlich menschlichem Gewebe ist. Auf der anderen Seite weisen diese Brustimplantate das erhebliche gesundheitliche Risiko auf, dass auf Grund einer Undichtigkeit der Kissenhülle das Silikonpolymer in den Blutkreislauf gelangt, was physiologisch nachteilig ist. Zur Vermeidung dieses Gesundheitsrisikos ist es bekannt, dass die Kissenhülle mit einer physiologischen Lösung, beispielsweise einer physiologischen Kochsalzlösung, anstelle des Silikonpolymers befüllt ist. Die Viskosität dieser Lösung ist jedoch sehr gering und führt insofern zu einem gewebefremden haptischen Eindruck. [0004] Den kissenförmigen Brustimplantaten gemeinsam ist, dass mit deren Einbau zwingenderweise eine Brustvergrögerung einhergeht. Während dies von manchen Anwendern gewünscht sein mag, gibt es jedoch auch eine Vielzahl von Anwendungen, bei welchen nicht eine Brustvergrösserung, sondern ausschliesslich deren Formveränderung gewünscht ist. Für solche Anwendungen scheiden kissenförmige Brustimplantate völlig aus. [0005] Es besteht folglich ein Bedarf für ein Brustimplantat, mit welchem ausschliesslich eine Formveränderung einer Brust ohne nennenswerte Vergrösserung derselben möglich ist. Technisches Problem der Erfindung [0006] Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, ein Brustimplantat anzugeben, welches zur Formbildung einer Brust ohne Brustvergrösserung eingesetzt werden kann, und zwar unter Ausschluss praktisch jeglichen gesundheitlichen Risikos. Grundzüge der Erfindung und bevorzugte Ausführungsformen [0007] Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung ein Brustimplantat umfassend ein Netz aus einem physiologisch verträglichen, nicht biologisch abbaubaren Werkstoff, wobei das Netz zumindest zwei Fixierelemente aufweist, bzw. die Verwendung eines solchen Netzes zur Herstellung eines Brustimplantats.

[0008] Ein erfindungsgemässes Brustimplantat wird insbesondere im unteren Bereich einer Brust in einer Tiefe von ca. 0,3 bis 4,0 cm, vorzugsweise 1,0 bis 1,5 cm, unter der Hautoberfläche implantiert und verläuft im Wesentlichen parallel zur Hautoberfläche. Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass durch Implantation eines flächigen Konstrukts im Bereich unter der Haut eine formgebende Stützung einer Brust ähnlich einem BH, insbesondere einem Stütz-BH, erreicht werden kann. Da ein solches Netz eine im Wesentlichen flächige Konstruktion mit einer Dicke von nicht mehr als 2 mm, typischerweise unterhalb 1 mm, ist, geht mit der Implantation keine nennenswerte Vergrösserung des Volumens einer Brust einher. Aufgrund des implantierten Netzes erfolgt eine Hebung des Brustgewebes und somit eine Stabilisierung der Brustform. [0009] In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Netz mit zumindest zwei Fixierelementen ausgestattet. Die Fixierelemente können entweder durch im Bereich einer Umfangslinie des Netzes angeordnete Ösen zur Befestigung von Haltefäden gebildet sein. Alternativ kann es sich bei den Fixierelementen um mit dem Netzmaterial materialschlüssig im Bereich der Umfangslinie des Netzes verbundene Haltefäden handeln. Die freien Enden der Haltefäden können mittels Schraubenankern aus einem physiologisch verträglichen Werkstoff an Rippenknochen fixiert werden. Mittels der Fixierelemente sowie deren Anbindung an Rippenknochen wird eine zusätzliche Stützung und Stabilisierung der Form der Brust erreicht, und zwar dauerhaft. [0010] Der Werkstoff ist vorzugsweise ein organisches Polymer, beispielsweise ein thermoplastisches Polymer. Der Werkstoff kann insbesondere ausgewählt sein aus der Gruppe bestehend aus "Polyolefine, Polyethylen, Polypropylen, Poly-1-Buten, Poly-4-methyl-1-penten, Polyolefin-Kautschuke, Ethylen-Propylen-Elastomere, Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymere, Celluloseacetat, Cellulose-Ether, Cellulose-Mischester, Polyamid, Polyester und Polyvinylazetat". Besonders bevorzugt sind Polyolefine, insbesondere Polypropylen. [0011] Zweckmässigerweise weist die Oberfläche des Netzes eine hydrophile Beschichtung, insbesondere eine resorbierbare hydrophile Beschichtung auf. Ein Beispiel hierfür ist eine Beschichtung mit Collagen. Mit einer solchen Beschichtung wird ein verbessertes Einwachsen des Netzes in das Brustgewebe erreicht. [0012] Grundsätzlich ist jede beliebige Art von Netz einsetzbar.

In Hinblick auf Langzeitstabilität und Formstabilität ist es jedoch bevorzugt, wenn die einzelnen Fäden des Netzes an Kreuzungspunkten miteinander materialschlüssig verbunden, insbesondere verschweisst sind. Im Falle eines Kunststoffnetzes sind die einzelnen Fäden vorzugsweise Monofilamente. In Hinblick auf die Netzstruktur ist es bevorzugt, wenn die Fäden des Netzes hexagonale Netzzellen bilden. Hierdurch wird eine optimale Ziehbarkeit bzw. Verformbarkeit des Netzes in allen drei Raumdimensionen erreicht. Hierdurch lässt sich einerseits leicht eine dreidimensionale Form, wie später beschrieben, herstellen. Andererseits weist das implantierte Brustimplantat in allen drei Raumrichtungen eine gewisse Elastizität bzw. Flexibilität auf, so dass keine unnatürliche Steifheit mit den damit verbundenen haptischen Nachteilen entstehen kann. [0013] Bevorzugterweise weist das Netz ohne Kraftbeaufschlagung eine definierte nicht-planare Form, insbesondere eine Form, die einer vorgegebenen Brustform angepasst ist, auf. Der Ausdruck "ohne Kraftbeaufschlagung" meint hiermit in einem Schwebezustand in einer Flüssigkeit nahezu gleicher Dichte. Die vorgegebene Brustform kann dadurch ermittelt werden, dass die tatsächliche Brustform zunächst mittels Ultraschallverfahren oder Laserverfahren dreidimensional ermittelt wird. Man erhält einen Datensatz zur dreidimensionalen Brustform, welcher dann weiterprozessiert wird. Zum einen kann aus der tatsächlich gemessenen Brustform durch geeignete Prozessierung der Daten eine gewünschte Brustform errechnet werden. Nach Erhalt der gewünschten Brustform kann dann mittels linearen Abzuges der Implantationstiefe des Brustimplantates die der gewünschten Brustform angepasste dreidimensionale Form des Implantates berechnet werden. Die so erhaltenen Daten für eine vorgegebene dreidimensionale Form des Netzes werden dann, wie weiter unten beschrieben, zur Herstellung des dreidimensional geformten Brustimplantates, wie folgend beschrieben, genutzt. [0014] Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemässen Brustimplantates, wobei aus einem Netzrohling das Netz entlang einer vorgegebenen Umfangslinie ausgeschnitten wird.

Vorzugsweise wird dann aus den vorstehend beschriebenen Daten für eine vorgegebene dreidimensionale Form des Brustimplantates eine Negativform hergestellt. Das aus einem thermoplastischen Polymer gebildete Netz wird dann auf der Negativform aufgelegt und unter Andruck an die Form thermisch behandelt, beispielsweise bei 50 -120 deg. für 0,1 bis 60 Minuten. Unter vorzugsweise anhaltendem Andruck an die Negativform wird das Netz dann auf Raumtemperatur abgekühlt. Aufgrund des thermoplastischen Verhaltens des Kunststoffes hat das Netz dann genau die Form der Negativform erhalten. Schliesslich können im Bereich der Umfangslinie des Netzes die Fixierelemente angebracht werden. Dies kann aber auch vor der Formung erfolgen. [0015] Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Figuren näher erläutert. Es zeigen: [0016] Fig. 1: eine schematische Ansicht eines erfindungsgemässen Brustimplantats und [0017] Fig. 2: eine Detailansicht des Gegenstandes der Fig. 1. [0018] In der Fig. 1 erkennt man ein Brustimplantat 1 bestehend aus einem Netz 2. Das Netz 2 ist aus Polypropylen gebildet und die Oberfläche des Netzes ist mit Collagen beschichtet. Das Netz 2 ist ein Polypropylen-Netz, welches unter der Handelsbezeichnung "Pelvitex" von der Firma C.R. Bard GmbH, Deutschland, erhältlich ist. Es wird zur chirurgischen Behandlung von Leistenbrüchen eingesetzt. Des Weiteren erkennt man in der Fig. 1, dass insgesamt vier als Ösen 3 ausgebildete Fixierelemente 3 vorgesehen sind. Im Zuge der Implantation des Brustimplantats 1 in den unteren Teil einer Brust werden mit den Ösen 3 nicht dargestellte Haltefäden verbunden. Die gegenüberliegenden Enden der Haltefäden werden mittels im chirurgischen Bereich gebräuchlichen Schraubenankern, beispielsweise vom Typ Fastin RC 5.0 Anker der Firma Mitek, an Rippenknochen fixiert. Die Haltefäden sollten hierbei eine Zugkraftbelastbarkeit von zumindest 10 N, vorzugsweise zumindest 50 N, beispielsweise zumindest 100 N, aufweisen. [0019] In der Fig. 2 erkennt man eine Detailansicht des Netzes 2. Die einzelnen Fäden 4 des Netzes 2 sind an Kreuzungspunkten 5 miteinander materialschlüssig verbunden, i.e. verschmolzen bzw. verschweisst. Die Fäden 4 des Netzes 2 bilden hexagonale Netzzellen 6. [0020] Der Darstellung der Fig. 1 ist nicht entnehmbar, dass das Netz (2) ohne Kraftbeaufschlagung eine definierte nichtplanare Form entsprechend einer vorgegebenen Brustform aufweist. Das Brustimplantat (1) des Ausführungsbeispiels ist tatsächlich in Richtung senkrecht zur Ebene der Darstellung gewölbt.

Quelle: DE102006029605 (A1) / LAZAR HARALD