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Brust OP & Brustimplantate / Bekleidungsstück
Die Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück, insbesondere Büstenhalter, Bustier oder Badeanzugoberteil mit mindestens einer eine Einführöffnung aufweisenden Tasche zur Aufnahme einer Brustprothese. Brustprothesen bestehen derzeit regelmässig aus einem Silikonkörper und einer diesen umgebenden Polyurethanhülle.
Da der Silikonkörper eine Art Dampfsperre bildet, würde es bei direkter Berührung zwischen ihm und der Haut der Träger in des jeweiligen Bekleidungsstückes zur Bildung von Schwitzwasser kommen, das unkontrolliert über die Haut abfliessen könnte. Um einen derartigen unkontrollierten und unerwünschten Schwitzwasserabfluss zu verhindern, werden externe Silikonprothesen - wie aus der DE 77 36 754 U1 bekannt - durchweg in Taschen untergebracht, die von einem Cup und einer Patte gebildet werden, wobei die dem Körper der Träger in zugewandte, von der Patte gebildete Taschenwand mit einer Einführöffnung für die Prothese versehen ist.
Als Material für die körperseitige Taschenwand wird dabei regelmässig ein 100%iger Baumwollstoff verwendet, der gewissermassen einen Zwischenspeicher für den Körperschweiss bildet, indem er diesen einerseits aufnimmt und andererseits im Zuge eines Verdunstungsprozesses wieder abgibt. Der Baumwollstoff verhindert mit anderen Worten einen unkontrollierten Schwitzwasserabfluss, wird aber nach wie vor von der Träger in des Bekleidungsstückes auf der Haut als nass und kühl empfunden. nachteilig erweist sich zudem der Umstand, dass sich an der Baumwollfaser Körperinhaltsstoffe, wie Salz ablagern, die insbesondere im Bereich der von der Brustoperation herrührenden Narben zu Hautirritationen führen können. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bekleidungsstück der in Betracht gezogenen Art zu schaffen, bei dem die vorstehend aufgezeigten Unzulänglichkeiten zumindest weitgehend eliminiert sind. Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemässen Bekleidungsstück erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass die Aussenseite der dem Körper der Träger in zugewandten Taschenwand von einer aus Mikrofasern oder Mikrofasergarn gefertigten Stofflage gebildet wird. Da die aus abgebundenen Kunststoffen wie Polyester oder Polyamid bestehenden Feinst- bzw. Mikrofasern einerseits ein extrem luftdurchlässiges Gewebe oder Gewirke bilden und andererseits keine Flüssigkeit in sich binden, gelangen durch die Haut abgesonderte Flüssigkeiten, d. h. insbesondere Körperschweiss nach dem Durchwandern der Mikrofaserstofflage in das Tascheninnere und werden folglich auf der Haut der Träger in des Bekleidungsstückes nicht als störend empfunden. Als besonders vorteilhaft erweist es sich in diesem Zusammenhang, wenn die dem Körper der Träger in abgewandte Seite der aus Mikrofasern oder Mikrofasergarn gefertigten Stofflage durch eine Baumwollstofflage abgedeckt ist.Die Baumwollstofflage bildet in diesem Falle wiederum einen Zwischenspeicher und Verdunstungskörper, der jedoch durch die aus Mikrofasern oder Mikrofasergarn gefertigte Stofflage gegenüber deren Körper abgeschottet ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach Anspruch 1 ergeben sich aus den Unteransprüchen.
In der nachstehenden Beschreibung wird anhand der beigefügten Zeichnung eine besonders vorteilhafte Ausführungsform eines Bekleidungsstückes dargestellt. Es zeigen: Fig. 1 die Vorderansicht eines Büstenhalters und Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1. In Fig. 1 ist ein Prothesenbüstenhalter mit zwei Cups 1 und 2 dargestellt, in die Taschen zur Aufnahme von Brustprothesen eingearbeitet sind. Wie Fig. 2 anhand einer Tasche 3 erkennen lässt, werden die Taschen 3 vom Oberstoff 4 des jeweiligen Cups und von einer als Patte ausgebildeten Taschenwand 5 gebildet. Die Taschenwand 5 ist ausserhalb des Narbenbereiches durch Nähte 6 und 7 mit dem Oberstoff 4 verbunden. Jede Taschenwand 5 weist eine schlitzförmige von zwei sich überlagernden Abschnitten der Platte 5 Begrenzte Einführöffnung 8 auf. Die beiden die Einführöffnung 8 begrenzenden Abschnitte der Taschenwand 5 bestehen aus jeweils zwei Stofflagen 9 und 10 bzw. 11 und 12, von denen die dem Körper der Trägerin zugewandten Stofflagen 9 und 11 als Mikrofasergewebe oder -gewirke ausgebildet sind, während die zur Innenseite der Tasche 3 gewandten Stofflagen 10 und 12 aus Baumwollmaterial bestehen. Die einzelnen Stofflagen 9, 10 bzw. 11, 12 sind durch Nähte 13, 14 miteinander verbunden, die zum Körper der Träger in hin abgedeckt sind. Reizungen der Haut durch die im Narbenbereich zu liegen kommenden Nähte 13, 14 werden auf diese Art und Weise vermieden.
Quelle: DE19530686 (C1) / WEBER-UNGER GEORG
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